Erfolgreicher Start der Website „Mein-Versicherungsfall.at“ für die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Herdey & Dr. Gsellmann aus Graz. Hier informieren die beiden Anwälte über Ihre langjährige Erfahrung im Versicherungsvertragsrecht.

Obwohl für Versicherungsfälle ein Versicherungsvertrag abgeschlossen und die Prämie über Jahre bezahlt wurde, lehnt der Versicherer nach der Schadensmeldung den Eintritt in den Versicherungsfall aus verschiedenen Gründen ab. Nicht jede Deckungsablehnung eines Versicherers ist ungerechtfertigt, aber auch nicht jede berechtigt. Das Versicherungsvertragsrecht ist eine höchst komplizierte Materie, die ein einschlägiges Spezialwissen und die ständige Beschäftigung mit Versicherungsfällen erfordert. Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit im Versicherungsrecht können wir Ihnen im Anlassfall eine rasche und umfassende Prüfung Ihrer Deckungssituation anbieten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Herdey & Gsellmann verzeichnet für ein erstes Beratungsgespräch keine Kosten. Beachtet werden muss, dass oft Gefahr in Verzug ist und Handlungsbedarf besteht. Nach einer Deckungsablehnung des Versicherers droht beispielsweise die Verfristung der Deckungsansprüche. Für ein Beratungsgespräch sind sämtliche Unterlagen des Versicherungsvertrages erforderlich (Versicherungspolizze, Versicherungsbedingungen, Schadensmeldung, Korrespondenz, etc.)

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Christoph Morré, Geschäftsführer der Werbeagentur Morre in Graz..

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